Die Durchfallquoten bei den
Heilpraktikerüberprüfungen liegen im Schnitt bei ca. 50-60%. Die Gründe hierfür sind vielfältig, je nachdem aus welcher Sicht man das
Ganze betrach- tet.
Die Gesundheitsämter weisen auf mangelnde Qualifikation hin, die Prüflinge wettern
gegen "Behördenwillkür", die Heilpraktikerschulen verweisen auf fehlende
Lehrpläne
und die Verbände sind, so wie es scheint, an einer Verbesserung der Zustände nicht
interessiert.Eine
Situation, die in erster Linie zu Lasten und zu Kosten der Heilpraktikeranwärter
geht, da sie selbst nach einer "organisierten" sprich schulischen Ausbildung
keine
Garantie für eine erfolgreiche Teilnahme an der Heilpraktikerüberprüfung haben.
UNSERE
MEINUNG:
Die Verantwortung des
Heilpraktikers gegenüber seinen Patienten ist mit der des so gen.
"Schulmediziners" gleichzusetzen.
Somit kann unserer Meinung nach die bisherige Regelung bzgl. der Heilpraktikeraus-
bildung nämlich die, dass es KEINE geregelte Ausbildung gibt, nicht weiter fortgesetzt
werden. Es ist ein Unding, dass für die Teilnahme an einer Überprüfung keine Aus-
bildung nachgewiesen werden muss und sich die Prüflinge in einem Beruf, der eine solche
Verantwortung beinhaltet, ihr Wissen selbst aneignen können.
Eine Ausbildung zur/m
KrankenpflegerIn/AltenpflegerIn oder zur/m medizinischen FußpflegerIn hat klar definierte
Inhalte und Anforderungen - es ist auch ein Ausbildungsberuf. Stellt sich die Frage :
WAS IST DIE
AUSBILDUNG ZUM/ZUR HEILPRAKTIKER/IN ?
Die
Ausbildung zum Heilpraktiker (Ausübung der Heilkunde ohne Be-
stallung) sollte u.E. nach neu geregelt werden.
Wir fordern einen staatlich geregelten Ausbildungsgang, der sowohl eine theoretische wie
auch eine praktische Ausbildung beinhaltet.
Der klar definierte Lerninhalte und -pläne enthält und eine Abschlussprü-
fung vor einem staatlichen Gremium zum Ziel hat.
Nur so lassen sich doch eindeutige Qualitätsmerkmale und Qualifikatio-
nen zum Wohle der Patienten erzielen.
Weitere
Vorteile als Ausbildungsberuf wären auch in einer staatlichen
Unterstützung bei/für die Ausbildung zu sehen (Umschulung, BaFöG,
etc.)
Wie stehen Sie zu dieser
Forderung ? - sagen Sie uns Ihre Meinung
| PRO - für eine
Neuregelung |
KONTRA - gegen eine
Neuregelung |
Als Präsident des Bundesverbandes freier Schulen für ganzheitliche Heilkunde
begrüsse ich Ihre Initiative.
Die seriösen und unserem Beruf ver- schriebenen Ausbildungsinstitute fordern schon lange
eine Neuregelung der Aus- bildungsrichtlinien und der Überprüfung.
Das Interesse unserer Berufsverbände scheint jedoch eher geringer Natur, ich vermute,
daß bestehende "Besitzver- hältnisse" nicht angetastet werden sollen.
Obwohl die Willkür bei der Überprüfung, wie sie noch vor 10 Jahren auf den
Gesundheitsämtern alltäglich war, kaum noch zu finden ist und inzwischen eine
relative Übereinstimmung stattgefunden hat (wobei es noch immer ein deutliches
Nord-Süd-Gefälle gibt ) ist die Art der Überprüfung, sprich ob der Anwärter eine
"Gefahr für die Volksgesundheit darstellt" ungenügend.
Der-oder diejenige, die sich ausbilden las- sen wollen steht völlig im Regen, d.h. er
weiß nur ungenügend über Ausbildungs- inhalte, Prüfungsniveau und Berufsaus-
sichten bescheid. Er findet große und kleine Schulen und private Anbieter die
Ausbildungen anbieten, kann aber als Laie schwerlich unterscheiden, welches Angebot
seriös, preislich angemessen und niveauvoll ist.
Es wäre wünschenswert, wenn der Gesetz- geber die augenblickliche Situation ändern
würde. Wir empfehlen, ähnlich wie es mit privaten Berufsfachschulen geschieht, ein vom
Gesetzgeber vorgegebenes Curri- culum, das Art, Form und Inhalte der Ausbildung
vorschreibt. Dann wäre eine einfache Überprüfung an der Schule selbst die einfachste
Lösung, somit fiele die Überprüfung am Gesundheitsamt weg.
Auf diesem Weg könnte sich der Gesetzgeber entlasten, die Schulen wären in der
Verantwortung und der Heilpraktikeranwärter könnte sicher sein eine entsprechende
Leistung für sein Geld zu bekommen und unser Berufsstand würde bald die Früchte
eines entsprechend hohen Niveaus ernten können.
Unser neu gegründeter Bundesverband hat sich zur Aufgabe gesetzt die Interessen der
Schulen zu vertreten, die diesem Niveau entsprechen und die bereit sind, per Fort- und
Ausbildung sich weiter zu quali-
fizieren, sprich im Sinne unseres Berufsstandes und im Sinne der Patienten und im Sinne
der Naturheilkunde.
Anfragen an unseren Bundesverband können zur Zeit an mich über :
(demnächst auch Anschrift des Verbandes)
ARTEMISA Bonner Heilpraktikerschule
Thomas Mann Str. 33
53111 Bonn gerichtet werden.
Mit herzlichen Grüßen
T.Seidel |
Es ist nicht richtig das die Durchfallquoten bei über 90 % liegen. Nach Zahlen
aus dem zuständigen Ministerium Baden-Württemberg lag die Durchfallquote 1998 z.B. in
Karlsruhe bei 55%. In Landesdurchschnitt liegt sie etwa bei 50-70%. Die überzogenen
Zahlen von 90% Durchfallquoten halten sich jedoch auch bei den Schülern leider
hartnäckig.
Tatsache ist das die Prüfung nicht einfach ist und man sehr viel tun muß um sie zu
bestehen. Es ist auch richtig das neben fundiertem Wissen, praktischen Erfahrungen und der
Fähigkeit sich bei Prüfungen zu behaupten, auch Glück zum Bestehen dazu gehört. Das
ist bei jeder anderen Prüfung auch so.
Der Heilpraktiker hat einen Sonderstatus. Es ist keine Ausbildung verpflichtend. Das
bedeutet aber auch das der HP (fast) alles machen kann was Diagnose- und Therapieformen
betrifft.
Überlegen wir uns doch was wäre wenn eine Ausbildung vorgeschrieben wäre. In der Regel
würde sie 2-3 Jahre dauern und in einer Vollzeitschule absolviert werden müssen.
Wieviele Schüler könnten diese mit ihrer Zeit und ihren Finanzen vereinbaren ?
Dazu käme das es einen Stundenplan mit Fächern geben würde. Der wäre dann gesetzlich
bindent. Naturheilkundliche Therapien würden auch auf dem Stundenplan stehen. Jeder
Schüler müßte die vorgegebenen Therapien erlernen. Stellen wir uns vor Homöopathie,
Akupunktur, Chiropraktik, Ausleitverfahren und Reiki würden gelehrt. Dann dürften alle
Heilpraktiker auch nur diese Verfahren ausüben, denn nach unseren Ausbildungsgesetzen
darf man nur das tun was man gelernt hat. Man dürfte keine Osteopathie, Psychotherapie
oder Neuraltherapie mehr machen. Bioresonanz wäre nicht erlaubt und Bachblüten dürfte
man auch nicht mehr abgeben. Es würde bedeuten das der Heilpraktiker in der Freiheit
seiner Diagnosen und Therapien massiv beeinträchtigt würde. Das kann nicht im Sinne der
Heilpraktikerschaft sein, den der HP, wie wir ihn kennen, würde aussterben.
Würde es so weit kommen würde sich der Nachwuchs also selbst begrenzen. Die
Heilpraktiker die seit 5 Jahren praktizieren dürften auch weiterhin ihre Therapien
anwenden. (In ähnlichen Fällen wurde in der Vergangenheit so entschieden.)Junge
Heilpraktiker hingegen dürften nur das machen was sie auch in ihrer Schule gelernt haben.
2-3 Jahre Vollzeitausbildung sind aber zu wenig. In dieser Zeit lernt man Anatomie,
Physiologie und Pathologie. Man lernt Diagnose und auch einige Therapiemethoden. Aber, und
das weiß jeder fertige HP, erst nach der Überprüfung lernt man die wirklich wichtigen
Dinge.
Die Überprüfung bescheinigt nur "keine Gefahr für die Volksgesundheit zu
sein". Keineswegs bescheinigt sie aber Wissen. Es liegt im Interesse der
Heilpraktiker das junge Kollegen nach der Überprüfung ihr Handwerkszeug lernen dürfen.
Dazu sollte man ihnen die Chance in einem Assistenzpraktikum geben. Dies kommt leider noch
viel zu selten vor.
Die Verbände sollen weiterhin in ihren Schulen darauf achten das die Qualität der
Ausbildung über das notwendige Wissen der Überprüfung hinaus geht.
Statistiken zeigen das 20% der beim Gesundheitsamt zur Überprüfung angemeldeten
Teilnehmer nicht in einer Schule waren und auch kaum was gelernt haben. Die sollen und
müssen auch in der Zukunft durchfallen. Wer aber die Zeit zum lernen hat, eine gute
Schule besucht hat und Intensivkurse zur Prüfungsvorbereitung besucht hat, wie sie in
einigen Schulen angeboten werden, der hat sehr gute Chancen seine Überprüfung zu
bestehen.
Etwas muß auch noch gesagt werden. Der Heilpraktiker muß in hohem Maße fähig sein auch
unter Stress die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dies setzt eine stabile
Persönlichkeit mit einem gesunden Maß an Intelligenz voraus. Ich habe schon den ein oder
anderen Schüler gesehen, der diese Fähigkeiten nicht hatte. Meine Erfahrung hat gezeigt
das in aller Regel diese Schüler sich auch oft garnicht zur Überprüfung anmelden oder
wenn sie es denn tun auch durchfallen. Als Dozentin kann ich sagen das die Schüler die
wirklich HP werden wollen es auch spätestens nach dem 3. Versuch geschafft haben und dann
auch gute Heilpraktiker wurden.
Ich rate von einer Ausbildung zum HP wegen der einschneidenten Veränderungen in der
Tätigkeitsausübung dringend ab. Eine Ausbildung würde das Ende des HPs bedeuten und
diese Ende würde von vielen Politikern und Ärzten sicher nicht bedauert werden.
____________________________________
Evelyn Möllhausen
HeilpraktikerIn
evelynmoellhausen@hotmail.com |
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Ihrer Meinung, dass der / die HP/in in ihrer Verantwortung einem approbierten
Arzt gleichzusetzen ist, muss ich vehement widersprechen. Die mangelhafte Ausbildung, der
Status und die gesetzlichen Gegeben-
heiten machen es unmöglich, den HP mehr Verantwortung oder gar die Verantwortung eines
Arztes zu übertragen.
Juristisch gesehen handelt es sich beim HP schließlich um einen medizinischen Laien und
durch meine jahrelange Erfahrung als Ausbilder für HP kann ich dies nur bestätigen. Auch
wenn HP sich in ihrer Ausbildung gerne mit der von Allgemeinärzten vergleichen, entbehrt
dies jeglicher Grundlage (Allgemeinarzt: ca. 11 Jahre Ausbildung in Vollzeit, HP: etwa 2
Jahre Ausbildung, oft in Teilzeit).
Ihre Forderung nach einer Änderung der bisherigen Ausbildungsregelung kann ich nur
unterstützen. Es ist für einen hochentwickelten Staat untragbar, dass es neben
hochqualifi-
zierten medizinischen Ausbildungen eine Möglichkeit gibt, ohne besondere Qualifikation
in Eigenregie Patienten zu behandeln. Jede Arzthelferin oder Krankenschwester hat eine
bedeutend bessere Ausbildung als ein/e HP/in, darf jedoch nicht eigenverantwortlich
behandeln.
Eine geregelte HP-Ausbildung muss beinhalten:
- Voraussetzung: Abitur, alternativ mittlere Reife mit
abgeschlossener medizinischer Ausbildung
(Krankenschwester/ -pfleger, Rettungsassistent/in,
Krankengymnast/in, Arzthelfer/in)
- Dreijährige Ausbildung in Vollzeit
- Definierte Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis
- Qualifizierte, staatlich zugelassene Schulen
- Qualifizierte Dozenten
- Zwischenprüfungen und Abschlussprüfung unter
staatlicher Kontrolle
- Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung min-
destens ein Jahr Assistenz bei erfahrenem HP
Nur leider wissen Sie ebenso gut wie ich, dass es zu einer Neuregelung der HP-Ausbildung
nicht kommen wird, da niemand daran ein wirkliches Interesse hat.
Im Gegenteil, die HP-Schulen, HP-Verbände und die "alten" HP werden sich mit
Händen und Füßen gegen eine Neuregelung wehren.
________________________________________
M.Anders
HP-Schule
qir825@aol.com |
Grundsätzlich halte ich es für unbedingt notwendig, dass ein
heilpraktikeranwärter eine fundierte ausbildung hinter sich hat, bevor er sich in die
amtsärztliche überprüfung begibt. mal ganz abgesehen von der tatsache, dass er diese
ohne ausbildung auch nicht bestehen würde. ich halte es allerdings für gefährlich,
wolle man die ausbildungsinhalte in einen gesetzlichen rahmen pressen. dies könnte zwar
mittelfristig den ruf des berufsstandes heben, langfristig aber zu verschlechterung der
beruflichen möglichkeiten für heilpraktiker führen. ich sehe sowohl das negative als
auch das positive an einer ausbildungordnung. da ich jedoch der meinung bin, dass die
amtsärztlichen überprüfungen einen hohen standard sichern (diejenigen, die meinen, ohne
ausbildung mal schnell eine überprüfung machen zu wollen scheitern ohnehin), würde ich
von einer intiative zur verstaatlichung der heilpraktikerausbildung abraten.
caroline katzenbach
http://www.meome.de/naturheilkunde
caroline katzenbach
HeilpraktikeranwärterIn
caroline_katzenbach@wb.de
_______________________________________ |
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Ich bin der Ansicht, dass bedingt durch eine Neuauflage der RVO zu einer BVO der
Heilpraktikerberuf,. ähnlich wie seinerzeit der des Dentisten durch einen Arzt für
Naturheil- kunde ersetzt werden sollte. Dieser sollte den Aufgabenbereich der med.
Grundversorgung sicherstellen . Es sollte ein Staatsexamen abgeleistet werden, die
Ausbildung sollte zumindest zum Teil durch eine universitäre Ausbildung abgeleistet
werden. Nur so läßt sich auf Dauer eine Qualitätssicherung betreiben, ferner eine
Gleichberechtigung gegenüber ärztlichen Kollegen erreichen, so wie im übrigen die
Zulassung zu den GKV en.
Im übrigen sei auch der derzeit schon bestehende Wildwuchs an "Therapeuten"
ohne HP-Titel erwähnt. Hiermit wäre auch Schluß, wobei zu sagen bleibt, dass gerade
auch im Hinblick auf Verstöße gg. das Hp-Gesetz
(Ausübung ohne Überprüfung) scheinbar niemand Interesse hat, hier einzuschreiten
________________________________________
Gerhard Rössel
Heilpraktiker
gerhard@genesung.de
|
Noch mehr Staat, noch mehr Regeln, noch
mehr Kontrolle ? Ich denke, die Heilpraktiker können stolz
darauf sein, was der Berufsstand aus eigener Kraft und ohne
Alimentierung durch den Staat erreicht hat. In der Ausbildung zum
Beispiel: Hier gibt es viele hervorragende und engagierte
Ausbildungsinstitute, die zum Glück auch in wirtschaftlichem und
inhalt-
lichem Wettbewerb miteinander liegen. Das hat sein Gutes: Gute und
vielfältige Ausbildungsqualität zum erschwinglichen Preis.
Im Übrigen sei nochmal darauf
verwiesen, daß das zähe Gerücht von den 90% Durchfallquote
endlich entsorgt werden muß, es stimmt einfach nicht ! Jedenfalls
haben die Absol-
venten guter Heilpraktikerschulen selten Schwierigkeiten mit den Prüfungen.
Die Prüfungen sind meist anspruchsvoll aber fair , und gute
Schulen wissen auch, wo immer noch unverbesserliche
Heilpraktikerfresser die Prüfungen durchführen dürfen. Wenn hier
etwas geschehen soll, dann müssen mehr von Willkürprüfungen Betroffene ihre staatsbürger-
lichen Rechte nützen und gegen die Behörden klagen! Faire Prüfungen mit
angemessenem Schwierigkeitsgrad sind gut für den Berufs-
stand.
Eine staatliche Ausbildungsordnung für
Heilpraktiker ist kontraindiziert. Wir brauchen die Freiheit, Neues
anzudenken und in der Ausbildung umzusetzen. Schutz der Bevölker-
ung vor scharlatanischen Heilpraktikern ist auch nicht nötig: Bei
Heilpraktikern passiert außerordentlich wenig . Nil Nocere, einer
der fundamentalen Grundsätze der Naturheilkunde , wird so gut
beachtet, daß Haftpflichtversich-
erungen für HP Praxen nicht einmal ein Zehntel dessen kosten was
ein Allgemeinarzt hinlegen muß.
Und zu guter Letzt: Wer den Ruf nach
staat-
licher Regulierung erhebt, sollte sich auch darüber klarsein, daß
er damit die Büchse der Pandorra öffnen kann. Das letzte Mal, daß
Parlamentarier über diese Frage diskutierten, endete mit der
Empfehlung des Bremer Stadtparlaments, den Heilpraktikerberuf
ganz abzuschaffen.
Eckhardt W. Martin , Heilpraktiker
|
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Auch aus meiner Sicht als Heilpraktiker und Dozent an einer Heilpraktikerschule,
halte ich eine Novellierung der Ausbildung für dringend
notwendig. Angefangen mit der Anhebung der Zugangsvoraussetzungen bis zu einem ver-
bindlichen Lehrplan mit staatlicher Prüfung könnte man unserem Berufsstand ein wesent-
lich höheres Niveau verleihen, als es bis dato besteht. Die Kritik an festgelegten
Lehrplänen, man wäre in Therapie, Diagnose oder Behand-
lungsfreiheit eingeschränkt, kann ich nur mit dem Vergleich der Mediziner zurück-
weisen, die sich auch in alle Richtungen
natürlich nach bestander Prüfung, entwickeln können. Die bestehende Ausbildungsform
eines Pseudostudiums muß nicht zwangsweise in einen Ausbildungsberuf umgewandelt werden.
Es sollten vielmehr Hochschul- und Fachhoch-
schulanteile vorhanden sein.
Wichtig wäre ebenfalls die Ausbildungserwei-
terung um einen praktischen Teil.
Leider sind sich viele praktizierende Kollegen (neue wie alte) oft nicht im klaren, das
die von Ihnen angewandten Therapiemaßnahmen der Durchführungsverantwortung unterliegen.
Diese ist ob pro oder contra den Schulmedizi-
nern gleichgesetzt. Gefahren, Fehler und Risiken kann ich aber nur erkennen, respektive
vermeiden, wenn ich sie weiß. Da Unwissen-
heit bekanntlich nicht vor Strafe schützt, ist also die juristische Ausgangssitation der
Heilprak-
tiker in einem "Kunstfehlerprozeß" denkbar schlechter. Bis aber irgendeine
Veränderung, egal ob staatlich oder über die Verbände provoziert, stattfinden wird,
werden wohl noch Jahre vergehen, etliche Köpfe rollen und das teilweise zu Recht
bestehende zweifelhafte Image des HP erhalten bleiben.
________________________________________
Christian Kretschmer
Heilpraktiker
ChKret@aol.com
|
Würde
Ihre Forderung zum Tragen kommen, brauchten Sie wahrscheinlich diese
homepage nicht mehr. Es dürfte dann überholt sein, da es dann den
Heilpraktiker wohl kaum noch geben dürfte.
Jede Änderung des Heilpraktikergesetzes kann nur zum Schaden des
Berufsstandes führen.
Nur die jetzige Situation sichert den Erhalt des Berufsstandes und die
Diagnose- und Therapie-
vielfalt in der Hand des Heilpraktikers.
Die großen Bundesverbände sind sich Gott sei Dank darin einig.
Wer Forderungen wie die Ihre anstellt, kennt offensichtlich nicht
Ursache und Wirkung, die tatsächliche Rechtssituation und ihre Folgen
wie auch nicht den Ablauf der Geschenisse, wenn dies einmal in Gang kämen.
Selbst Politiker, die die Situation und Ent-
wicklung genau kennen, warnen davor etwas derartiges zu fordern.
Die jetzige Situation sichert einerseits unseren Berufsstand, soweit
es eben geht, würdigt und berücksichtigt angemessen die Interessen
des Staates, sichert dem Bürger die freie Wahl seiner Behandlung bei
gleichzeitiger größtmöglicher Sicherheit.
Bernd R. Schmidt
Vorsitzender "Freie Heilpraktiker e.V."
Sternwartstraße 42, 40223 Düsseldorf
|
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Ich
bin für eine Neuregelung. Allerdings nicht nur des HP-Gesetzes. Viele
Inhalte, die heute die HP anbieten, gehören für mich in die
Grundausbildung eines "normalen" Arztes. Wir müssen endlich
zu einer Ganzheitlichkeit in der Medizin kommen, was die bisherige
Praxis bringt sehen wir doch sehr schön an den immer höheren Kosten
- und den immer krankeren Menschen. Sehr gut finde ich die Idee den
Berufsbegriff des Naturheilkundlich orientierten Arztes einzuführen.
Denn viele Dinge gehören einfach in die Hände eines langjährig und
fundiert ausgebildeten Menschen und das gewährleistet mir die
derzeitige Regelung des HP-Gesetzes nicht. Es ist zuviel dem good will
des Einzelnen überlassen. Eigentlich ein Wunder daß nicht mehr
passiert ist.... aber wahrscheinlich sind falsch behandelte Patienten
schlicht wieder zu ihrem alten Hausarzt gewandert.
Wer wirklich aktiv medizinisch tätig wird, sollte auf jeden Fall eine
eindeutige und klar umrissene Ausbildung abgeschlossen haben die auch
einen praktischen Teil beinhaltet und durch eine einheitlich geregelte
Prüfung abgeschlossen wird. Man sieht es ja leider einem HP und
seiner Praxis nicht an, ob wirklich umfassend gelernt und Praktika
absolviert wurden oder mensch sich das Wissen zu Hause nur angelesen
hat. Wir wissen doch aus dem Leben daß etwas auswendig lernen noch
lange nicht heißt, daß auch gut anwenden zu können. Natürlich ist
die jetzige Praxis eine tolle Möglichkeit für Quereinsteiger, aber
in dieser Form??? Mich erschreckt es sehr zu hören daß keine Schule
besucht werden muß, keinerlei Nachweise über Praktika o.ä., schließlich
lege ich meine Gesundheit und vielleicht sogar mein Leben in die Hand
eines HPs und kann da doch wenigstens ein Mindestmaß an Prüfung und
einheitlicher Ausbildung verlagen, oder? Ich glaube über die Stellung
des Patienten bei der Sache macht sich kaum jemand Gedanken, es
scheint doch sehr um die Pfründe zu gehen, die es zu sichern gilt.
Desweiteren macht es für mich wenig Sinn, wenn jeder das volle
Programm lernen muß und praktisch den Titel eines Arztes mit
besonderen Voraussetzungen trägt (sehr wohl, SO werden HP in der Öffentlichkeit
gesehen!), obwohl er nur einen Teilbereich wirklich praktizieren will
und in diesem auch nur gut ist, den Rest nur auswendig lernen würde für
die Prüfung. Viel besser fände ich Prüfungen nach Standards
(Inhalte und Prüfung) für Teilbereiche wie Bachblüten,
Synergetik, Klangtherapie und und und. Auf dem ganzen großen Feld
gibt es viel zu viele do it yourself-Praktiker und keiner-
lei Prüfungsmöglichkeiten für Hilfesuchende. Es würde ja schon
helfen wenn jeder, der entsprechende Kurse oder Heilbehandlungen (jaja
die nennen es nicht so wg. dem HP Gesetz *g*) anbietet zumindest eine
Grundlagenprüfung absolvieren muß.
Einstiegsvoraussetzungen halte ich nicht wirklich für angebracht.
Schließlich weiss doch jeder, was Schulnoten über die wirklichen
Qualitäten eines Menschen aussagen und daß die Lebensumstände sich
dramatisch ändern können und somit auch die Sichtweisen des
Betreffenden und auch ein fauler Schüler kann später zielgerichtet
viel Intelligenz und Lernwillen entwickeln. Zumindest bei den
Bereichen, die nicht direkt grobstofflich medizinisch arbeiten, wären
also Voraussetzungen wie Abitur o.ä. nicht sinnvoll. Sie würden im
Gegenteil hochmotivierte Menschen abhalten, die nur das Pech hatten,
zur Schulzeit nicht genau gewußt zu haben, daß man für bestimmte
Dinge bestimmte Schulabschlüsse braucht. So geht es mir nämlich
schon als Angestellte, es ist wirklich frustrierend anzusehen, daß höhere
Schulbildung über jahrelange praktische Erfahrungen und gute
Leistungen gestellt wird was sich auch finanziell deutlich zeigt und
es keinen Weg aus diesem System gibt.
Ich möchte betonen, daß es sicherlich sehr gute HP gibt, die sich ständig
weiterbilden und einem normalen Arzt in nichts nachstehen.
Andererseits habe ich auch (selbst oder miterlebt) viele HP gesehen,
die nicht einen Bruchteil des in sie investierten Geldes wert waren so
daß man eigentlich als Patient sich mindestens genausogut selber
schlaumachen und selbstbehandeln könnte. Klare Richtlinien und
zumindest eine einheitliche Prüfung sollten daher standard sein will
man eine gewisse Qualität erhalten. Wo ist denn sonst bitte die
Unterscheidung auf die die HP so viel wert legen zu anderen, die
heilen, in welcher Form auch immer??? Es kann doch auch nicht angehen
daß man eine HP-Ausbildung machen muß, um energeitsch gefahrlos
(rechtlich gesehen) heilen zu dürfen, oder???? Es braucht Änderungen
und ein vielstufiges aber klar übersichtliches System für ALLE
Formen der Heilung!
Liebe Grüße
Gabi Dixon
gabi.dixon@gmx.de
|
Zuerst
mal: Auch ich bin gegen eine Neuregelung. Denn die momentane Regelung
hat sich jahrzehntelang bewährt. Wer dies verändern möchte hat
meines Erachtens andere Interessen als Qualitätsverbesserung. Und den
Kollegen die auch ausbilden sei gesagt: Ich habe auch keine Schule
besucht und beim ersten mal bestanden - mit nur 5 fehlern im
schriftlichen .Und von anderen ausbildenden Kollegen weiß ich sehr
wohl das die Durchfallquote 90 Prozent beträgt. Klar gehört auch Glück
dazu. Aber ich kenne DREI Schüler die seit 3 Jahren eine Schule
besuchen und 2 mal allein durchs schriftliche gefallen sind. Also mal
nicht so von oben herab denen gegenüber die keine Schule
besucht haben. Ansonsten grüße ich alle Heilpraktiker-
kollegen und die die uns aus Konkurrenz-
denken gern abschaffen würden.
Kieser
Heilpraktiker
kieser2003@aol.com
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Wir
Heilpraktiker können froh sein, dass sich der Staat (noch) nicht in
den Ausbildungs-
verlauf reingehängt hat. Eigenverantwortung wird "gross-geschrieben"
Aufgeklärte Patienten fragen Ihren HP, wo und wie lange er seine
Ausbildung bzw. seine Qualifikationen gemacht hat.
Unser Beruf erlaubt ein sehr freies Arbeiten. Nur- der Mensch fürchtet,
was er am meisten ersehnt: Freiheit
Schulz
pulswelle@web.de
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