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PRO und KONTRA
Heilpraktiker-InfoNet bietet mit dieser Rubrik eine Plattform, um
kontrovers über Themen rund die Heilpraktik
online zu diskutieren und Meinungen auszutauschen.
Wir wollen versuchen zu den, von uns gestellten Thesen auch Antworten von Verbänden,
Organisationen und staatlichen Stellen zu erhalten und zu veröffentlichen. Machen Sie mit
und sagen Sie uns Ihre Meinung zu den dargestellten Themen.
  Senden Sie uns Ihre
Meinung per E-Mail.
Bitte vergessen Sie nicht den Vermerk, ob wirIhren Beitrag veröffentlichen dürfen.

Ihre Meinung

Die Durchfallquoten bei den Heilpraktikerüberprüfungen liegen im Schnitt bei ca. 50-60%. Die Gründe hierfür sind vielfältig, je nachdem aus welcher Sicht man das Ganze betrach- tet.
Die Gesundheitsämter weisen auf mangelnde Qualifikation hin, die Prüflinge wettern
gegen "Behördenwillkür", die Heilpraktikerschulen verweisen auf fehlende Lehrpläne
und die Verbände sind, so wie es scheint, an einer Verbesserung der Zustände nicht
interessiert.

Eine Situation, die in erster Linie zu Lasten und zu Kosten der Heilpraktikeranwärter
geht, da sie selbst nach einer "organisierten" sprich schulischen Ausbildung keine
Garantie für eine erfolgreiche Teilnahme an der Heilpraktikerüberprüfung haben.

UNSERE MEINUNG:
Die Verantwortung des Heilpraktikers gegenüber seinen Patienten ist mit der des so gen. "Schulmediziners" gleichzusetzen.

Somit kann unserer Meinung nach die bisherige Regelung bzgl. der Heilpraktikeraus-
bildung nämlich die, dass es KEINE geregelte Ausbildung gibt, nicht weiter fortgesetzt 
werden. Es ist ein Unding, dass für die Teilnahme an einer Überprüfung keine Aus-
bildung nachgewiesen werden muss und sich die Prüflinge in einem Beruf, der eine solche Verantwortung beinhaltet, ihr Wissen selbst aneignen können.

Eine Ausbildung zur/m KrankenpflegerIn/AltenpflegerIn oder zur/m medizinischen FußpflegerIn hat klar definierte Inhalte und Anforderungen - es ist auch ein Ausbildungsberuf.  Stellt sich die Frage :

            WAS IST DIE AUSBILDUNG ZUM/ZUR HEILPRAKTIKER/IN ?

Die Ausbildung zum Heilpraktiker (Ausübung der Heilkunde ohne Be-
stallung) sollte u.E. nach neu geregelt werden.

Wir fordern einen staatlich geregelten Ausbildungsgang, der sowohl eine theoretische wie auch eine praktische Ausbildung beinhaltet.
Der klar definierte Lerninhalte und -pläne enthält und eine Abschlussprü-
fung vor einem staatlichen Gremium zum Ziel hat.
Nur so lassen sich doch eindeutige Qualitätsmerkmale und Qualifikatio-
nen zum Wohle der Patienten erzielen.

Weitere Vorteile als Ausbildungsberuf wären auch in einer staatlichen
Unterstützung bei/für die Ausbildung zu sehen (Umschulung, BaFöG,
etc.)

Wie stehen Sie zu dieser Forderung ? - sagen Sie uns Ihre Meinung

PRO - für eine Neuregelung KONTRA - gegen eine Neuregelung
Als Präsident des Bundesverbandes freier Schulen für ganzheitliche Heilkunde begrüsse ich Ihre Initiative.
Die seriösen und unserem Beruf ver- schriebenen Ausbildungsinstitute fordern schon lange eine Neuregelung der Aus- bildungsrichtlinien und der Überprüfung.
Das Interesse unserer Berufsverbände scheint jedoch eher geringer Natur, ich vermute, daß bestehende "Besitzver- hältnisse" nicht angetastet werden sollen.

Obwohl die Willkür bei der Überprüfung, wie sie noch vor 10 Jahren auf den Gesundheitsämtern alltäglich war, kaum noch zu finden ist und inzwischen eine
relative Übereinstimmung stattgefunden hat (wobei es noch immer ein deutliches Nord-Süd-Gefälle gibt ) ist die Art der Überprüfung, sprich ob der Anwärter eine
"Gefahr für die Volksgesundheit darstellt" ungenügend.
Der-oder diejenige, die sich ausbilden las- sen wollen steht völlig im Regen, d.h. er weiß nur ungenügend über Ausbildungs- inhalte, Prüfungsniveau und Berufsaus-
sichten bescheid. Er findet große und kleine Schulen und private Anbieter die Ausbildungen anbieten, kann aber als Laie schwerlich unterscheiden, welches Angebot seriös, preislich angemessen und niveauvoll ist.
Es wäre wünschenswert, wenn der Gesetz- geber die augenblickliche Situation ändern würde. Wir empfehlen, ähnlich wie es mit privaten Berufsfachschulen geschieht, ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Curri- culum, das Art, Form und Inhalte der Ausbildung vorschreibt. Dann wäre eine einfache Überprüfung an der Schule selbst die einfachste Lösung, somit fiele die Überprüfung am Gesundheitsamt weg.
Auf diesem Weg könnte sich der Gesetzgeber entlasten, die Schulen wären in der Verantwortung und der Heilpraktikeranwärter könnte sicher sein eine entsprechende Leistung für sein Geld zu bekommen und unser Berufsstand würde bald die Früchte
eines entsprechend hohen Niveaus ernten können.
Unser neu gegründeter Bundesverband hat sich zur Aufgabe gesetzt die Interessen der Schulen zu vertreten, die diesem Niveau entsprechen und die bereit sind, per Fort- und Ausbildung sich weiter zu quali-
fizieren, sprich im Sinne unseres Berufsstandes und im Sinne der Patienten und im Sinne der Naturheilkunde.

Anfragen an unseren Bundesverband können zur Zeit an mich über :
(demnächst auch Anschrift des Verbandes)
ARTEMISA Bonner Heilpraktikerschule
Thomas Mann Str. 33
53111 Bonn gerichtet werden.
Mit herzlichen Grüßen
T.Seidel
Es ist nicht richtig das die Durchfallquoten bei über 90 % liegen. Nach Zahlen aus dem zuständigen Ministerium Baden-Württemberg lag die Durchfallquote 1998 z.B. in Karlsruhe bei 55%. In Landesdurchschnitt liegt sie etwa bei 50-70%.  Die überzogenen Zahlen von 90% Durchfallquoten halten sich jedoch auch bei den Schülern leider hartnäckig.
Tatsache ist das die Prüfung nicht einfach ist und man sehr viel tun muß um sie zu bestehen. Es ist auch richtig das neben fundiertem Wissen, praktischen Erfahrungen und der Fähigkeit sich bei Prüfungen zu behaupten, auch Glück zum Bestehen dazu gehört. Das ist bei jeder anderen Prüfung auch so.

Der Heilpraktiker hat einen Sonderstatus. Es ist keine Ausbildung verpflichtend. Das bedeutet aber auch das der HP (fast) alles machen kann was Diagnose- und Therapieformen betrifft.

Überlegen wir uns doch was wäre wenn eine Ausbildung vorgeschrieben wäre. In der Regel würde sie 2-3 Jahre dauern und in einer Vollzeitschule absolviert werden müssen. Wieviele Schüler könnten diese mit ihrer Zeit und ihren Finanzen vereinbaren ?
Dazu käme das es einen Stundenplan mit Fächern geben würde. Der wäre dann gesetzlich bindent. Naturheilkundliche Therapien würden auch auf dem Stundenplan stehen. Jeder Schüler müßte die vorgegebenen Therapien erlernen. Stellen wir uns vor Homöopathie, Akupunktur, Chiropraktik, Ausleitverfahren und Reiki würden gelehrt. Dann dürften alle Heilpraktiker auch nur diese Verfahren ausüben, denn nach unseren Ausbildungsgesetzen darf man nur das tun was man gelernt hat. Man dürfte keine Osteopathie, Psychotherapie oder Neuraltherapie mehr machen. Bioresonanz wäre nicht erlaubt und Bachblüten dürfte man auch nicht mehr abgeben. Es würde bedeuten das der Heilpraktiker in der Freiheit seiner Diagnosen und Therapien massiv beeinträchtigt würde. Das kann nicht im Sinne der Heilpraktikerschaft sein, den der HP, wie wir ihn kennen, würde aussterben.

Würde es so weit kommen würde sich der Nachwuchs also selbst begrenzen. Die Heilpraktiker die seit 5 Jahren praktizieren dürften auch weiterhin ihre Therapien anwenden. (In ähnlichen Fällen wurde in der Vergangenheit so entschieden.)Junge Heilpraktiker hingegen dürften nur das machen was sie auch in ihrer Schule gelernt haben. 2-3 Jahre Vollzeitausbildung sind aber zu wenig. In dieser Zeit lernt man Anatomie, Physiologie und Pathologie. Man lernt Diagnose und auch einige Therapiemethoden. Aber, und das weiß jeder fertige HP, erst nach der Überprüfung lernt man die wirklich wichtigen Dinge.

Die Überprüfung bescheinigt nur "keine Gefahr für die Volksgesundheit zu sein". Keineswegs bescheinigt sie aber Wissen. Es liegt im Interesse der Heilpraktiker das junge Kollegen nach der Überprüfung ihr Handwerkszeug lernen dürfen. Dazu sollte man ihnen die Chance in einem Assistenzpraktikum geben. Dies kommt leider noch viel zu selten vor.
Die Verbände sollen weiterhin in ihren Schulen darauf achten das die Qualität der Ausbildung über das notwendige Wissen der Überprüfung hinaus geht.

Statistiken zeigen das 20% der beim Gesundheitsamt zur Überprüfung angemeldeten Teilnehmer nicht in einer Schule waren und auch kaum was gelernt haben. Die sollen und müssen auch in der Zukunft durchfallen. Wer aber die Zeit zum lernen hat, eine gute Schule besucht hat und Intensivkurse zur Prüfungsvorbereitung besucht hat, wie sie in einigen Schulen angeboten werden, der hat sehr gute Chancen seine Überprüfung zu bestehen.

Etwas muß auch noch gesagt werden. Der Heilpraktiker muß in hohem Maße fähig sein auch unter Stress die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dies setzt eine stabile Persönlichkeit mit einem gesunden Maß an Intelligenz voraus. Ich habe schon den ein oder anderen Schüler gesehen, der diese Fähigkeiten nicht hatte. Meine Erfahrung hat gezeigt das in aller Regel diese Schüler sich auch oft garnicht zur Überprüfung anmelden oder wenn sie es denn tun auch durchfallen. Als Dozentin kann ich sagen das die Schüler die wirklich HP werden wollen es auch spätestens nach dem 3. Versuch geschafft haben und dann auch gute Heilpraktiker wurden.

Ich rate von einer Ausbildung zum HP wegen der einschneidenten Veränderungen in der Tätigkeitsausübung dringend ab. Eine Ausbildung würde das Ende des HPs bedeuten und diese Ende würde von vielen Politikern und Ärzten sicher nicht bedauert werden.
____________________________________
Evelyn Möllhausen
HeilpraktikerIn
evelynmoellhausen@hotmail.com
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Ihrer Meinung, dass der / die HP/in in ihrer Verantwortung einem approbierten Arzt gleichzusetzen ist, muss ich vehement widersprechen. Die mangelhafte Ausbildung, der Status und die gesetzlichen Gegeben-
heiten machen es unmöglich, den HP mehr Verantwortung oder gar die Verantwortung eines Arztes zu übertragen.
Juristisch gesehen handelt es sich beim HP schließlich um einen medizinischen Laien und durch meine jahrelange Erfahrung als Ausbilder für HP kann ich dies nur bestätigen. Auch wenn HP sich in ihrer Ausbildung gerne mit der von Allgemeinärzten vergleichen, entbehrt dies jeglicher Grundlage (Allgemeinarzt: ca. 11 Jahre Ausbildung in Vollzeit, HP: etwa 2 Jahre Ausbildung, oft in Teilzeit).

Ihre Forderung nach einer Änderung der bisherigen Ausbildungsregelung kann ich nur unterstützen. Es ist für einen hochentwickelten Staat untragbar, dass es neben hochqualifi-
zierten medizinischen Ausbildungen eine Möglichkeit gibt, ohne besondere Qualifikation
in Eigenregie Patienten zu behandeln. Jede Arzthelferin oder Krankenschwester hat eine bedeutend bessere Ausbildung als ein/e HP/in, darf jedoch nicht eigenverantwortlich behandeln.

Eine geregelte HP-Ausbildung muss beinhalten:
- Voraussetzung: Abitur, alternativ mittlere Reife mit
   abgeschlossener medizinischer Ausbildung
   (Krankenschwester/ -pfleger, Rettungsassistent/in,
   Krankengymnast/in, Arzthelfer/in)
- Dreijährige Ausbildung in Vollzeit
- Definierte Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis
- Qualifizierte, staatlich zugelassene Schulen
- Qualifizierte Dozenten
- Zwischenprüfungen und Abschlussprüfung unter
   staatlicher Kontrolle
- Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung min-
  destens ein Jahr Assistenz bei erfahrenem HP

Nur leider wissen Sie ebenso gut wie ich, dass es zu einer Neuregelung der HP-Ausbildung nicht kommen wird, da niemand daran ein wirkliches Interesse hat.
Im Gegenteil, die HP-Schulen, HP-Verbände und die "alten" HP werden sich mit Händen und Füßen gegen eine Neuregelung wehren.
________________________________________
M.Anders
HP-Schule
qir825@aol.com
Grundsätzlich halte ich es für unbedingt notwendig, dass ein heilpraktikeranwärter eine fundierte ausbildung hinter sich hat, bevor er sich in die amtsärztliche überprüfung begibt. mal ganz abgesehen von der tatsache, dass er diese ohne ausbildung auch nicht bestehen würde. ich halte es allerdings für gefährlich, wolle man die ausbildungsinhalte in einen gesetzlichen rahmen pressen. dies könnte zwar mittelfristig den ruf des berufsstandes heben, langfristig aber zu verschlechterung der beruflichen möglichkeiten für heilpraktiker führen. ich sehe sowohl das negative als auch das positive an einer ausbildungordnung. da ich jedoch der meinung bin, dass die amtsärztlichen überprüfungen einen hohen standard sichern (diejenigen, die meinen, ohne ausbildung mal schnell eine überprüfung machen zu wollen scheitern ohnehin), würde ich von einer intiative zur verstaatlichung der heilpraktikerausbildung abraten.

caroline katzenbach
http://www.meome.de/naturheilkunde
caroline katzenbach
HeilpraktikeranwärterIn
caroline_katzenbach@wb.de
_______________________________________
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Ich bin der Ansicht, dass bedingt durch eine Neuauflage der RVO zu einer BVO der Heilpraktikerberuf,. ähnlich wie seinerzeit der des Dentisten durch einen Arzt für Naturheil- kunde ersetzt werden sollte. Dieser sollte den Aufgabenbereich der med. Grundversorgung sicherstellen . Es sollte ein Staatsexamen abgeleistet werden, die Ausbildung sollte zumindest zum Teil durch eine universitäre Ausbildung abgeleistet werden. Nur so läßt sich auf Dauer eine Qualitätssicherung betreiben, ferner eine Gleichberechtigung gegenüber ärztlichen Kollegen erreichen, so wie im übrigen die Zulassung zu den GKV en.
Im übrigen sei auch der derzeit schon bestehende Wildwuchs an "Therapeuten" ohne HP-Titel erwähnt. Hiermit wäre auch Schluß, wobei zu sagen bleibt, dass gerade auch im Hinblick auf Verstöße gg. das Hp-Gesetz
(Ausübung ohne Überprüfung) scheinbar niemand Interesse hat, hier einzuschreiten
________________________________________
Gerhard Rössel
Heilpraktiker
gerhard@genesung.de
Noch mehr Staat, noch mehr Regeln, noch mehr Kontrolle ? Ich denke, die Heilpraktiker können  stolz darauf sein, was der Berufsstand aus eigener Kraft und ohne Alimentierung durch den Staat erreicht hat. In der Ausbildung zum Beispiel: Hier gibt es viele hervorragende und engagierte Ausbildungsinstitute, die zum Glück auch in wirtschaftlichem und inhalt-
lichem Wettbewerb miteinander liegen. Das hat sein Gutes: Gute und vielfältige Ausbildungsqualität zum erschwinglichen Preis. 
Im Übrigen sei nochmal darauf verwiesen, daß das zähe Gerücht von den  90% Durchfallquote endlich entsorgt werden muß, es stimmt einfach nicht ! Jedenfalls haben die Absol-
venten guter Heilpraktikerschulen selten Schwierigkeiten mit den Prüfungen. Die Prüfungen sind meist anspruchsvoll aber fair , und gute Schulen wissen auch, wo immer noch unverbesserliche  Heilpraktikerfresser die Prüfungen durchführen dürfen. Wenn hier etwas geschehen soll, dann müssen mehr von  Willkürprüfungen Betroffene  ihre staatsbürger-
lichen Rechte nützen und gegen die Behörden klagen!  Faire Prüfungen mit angemessenem Schwierigkeitsgrad sind gut für den Berufs-
stand.
Eine staatliche Ausbildungsordnung für Heilpraktiker ist kontraindiziert. Wir brauchen die Freiheit, Neues anzudenken und in der Ausbildung umzusetzen.  Schutz der Bevölker-
ung vor scharlatanischen Heilpraktikern ist auch nicht nötig: Bei Heilpraktikern passiert außerordentlich wenig . Nil Nocere, einer der fundamentalen Grundsätze der Naturheilkunde , wird so gut beachtet, daß Haftpflichtversich-
erungen für HP Praxen nicht einmal ein Zehntel dessen kosten was ein Allgemeinarzt hinlegen muß.  
Und zu guter Letzt: Wer den Ruf nach staat-
licher Regulierung erhebt, sollte sich auch darüber klarsein, daß er damit die Büchse der Pandorra öffnen kann. Das letzte Mal, daß Parlamentarier über diese Frage diskutierten, endete mit der Empfehlung des Bremer Stadtparlaments, den Heilpraktikerberuf  ganz abzuschaffen.
Eckhardt W. Martin , Heilpraktiker 
Paracelsus Schulen
www.paracelsus.de
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Auch aus meiner Sicht als Heilpraktiker und Dozent an einer Heilpraktikerschule, halte ich eine Novellierung der Ausbildung für dringend
notwendig. Angefangen mit der Anhebung der Zugangsvoraussetzungen bis zu einem ver-
bindlichen Lehrplan mit staatlicher Prüfung könnte man unserem Berufsstand ein wesent-
lich höheres Niveau verleihen, als es bis dato besteht. Die Kritik an festgelegten Lehrplänen, man wäre in Therapie, Diagnose oder Behand-
lungsfreiheit eingeschränkt, kann ich nur mit dem Vergleich der Mediziner zurück-
weisen, die sich auch in alle Richtungen
natürlich nach bestander Prüfung, entwickeln können. Die bestehende Ausbildungsform eines Pseudostudiums muß nicht zwangsweise in einen Ausbildungsberuf umgewandelt werden. Es sollten vielmehr Hochschul- und Fachhoch-
schulanteile vorhanden sein.
Wichtig wäre ebenfalls die Ausbildungserwei-
terung um einen praktischen Teil.
Leider sind sich viele praktizierende Kollegen (neue wie alte) oft nicht im klaren, das die von Ihnen angewandten Therapiemaßnahmen der Durchführungsverantwortung unterliegen.
Diese ist ob pro oder contra den Schulmedizi-
nern gleichgesetzt. Gefahren, Fehler und Risiken kann ich aber nur erkennen, respektive vermeiden, wenn ich sie weiß. Da Unwissen-
heit bekanntlich nicht vor Strafe schützt, ist also die juristische Ausgangssitation der Heilprak-
tiker in einem "Kunstfehlerprozeß" denkbar schlechter. Bis aber irgendeine Veränderung, egal ob staatlich oder über die Verbände provoziert, stattfinden wird, werden wohl noch Jahre vergehen, etliche Köpfe rollen und das teilweise zu Recht bestehende zweifelhafte Image des HP erhalten bleiben.
________________________________________
Christian Kretschmer
Heilpraktiker
ChKret@aol.com
Würde Ihre Forderung zum Tragen kommen, brauchten Sie wahrscheinlich diese homepage nicht mehr. Es dürfte dann überholt sein, da es dann den Heilpraktiker wohl kaum noch geben dürfte.

Jede Änderung des Heilpraktikergesetzes kann nur zum Schaden des Berufsstandes führen.

Nur die jetzige Situation sichert den Erhalt des Berufsstandes und die Diagnose- und Therapie-
vielfalt in der Hand des Heilpraktikers.

Die großen Bundesverbände sind sich Gott sei Dank darin einig.

Wer Forderungen wie die Ihre anstellt, kennt offensichtlich nicht Ursache und Wirkung, die tatsächliche Rechtssituation und ihre Folgen wie auch nicht den Ablauf der Geschenisse, wenn dies einmal in Gang kämen.

Selbst Politiker, die die Situation und Ent-
wicklung genau kennen, warnen davor etwas derartiges zu fordern.

Die jetzige Situation sichert einerseits unseren Berufsstand, soweit es eben geht, würdigt und berücksichtigt angemessen die Interessen des Staates, sichert dem Bürger die freie Wahl seiner Behandlung bei gleichzeitiger größtmöglicher Sicherheit.

Bernd R. Schmidt
Vorsitzender "Freie Heilpraktiker e.V."
Sternwartstraße 42, 40223 Düsseldorf

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Ich bin für eine Neuregelung. Allerdings nicht nur des HP-Gesetzes. Viele Inhalte, die heute die HP anbieten, gehören für mich in die Grundausbildung eines "normalen" Arztes. Wir müssen endlich zu einer Ganzheitlichkeit in der Medizin kommen, was die bisherige Praxis bringt sehen wir doch sehr schön an den immer höheren Kosten - und den immer krankeren Menschen. Sehr gut finde ich die Idee den Berufsbegriff des Naturheilkundlich orientierten Arztes einzuführen. Denn viele Dinge gehören einfach in die Hände eines langjährig und fundiert ausgebildeten Menschen und das gewährleistet mir die derzeitige Regelung des HP-Gesetzes nicht. Es ist zuviel dem good will des Einzelnen überlassen. Eigentlich ein Wunder daß nicht mehr passiert ist.... aber wahrscheinlich sind falsch behandelte Patienten schlicht wieder zu ihrem alten Hausarzt gewandert.

Wer wirklich aktiv medizinisch tätig wird, sollte auf jeden Fall eine eindeutige und klar umrissene Ausbildung abgeschlossen haben die auch einen praktischen Teil beinhaltet und durch eine einheitlich geregelte Prüfung abgeschlossen wird. Man sieht es ja leider einem HP und seiner Praxis nicht an, ob wirklich umfassend gelernt und Praktika absolviert wurden oder mensch sich das Wissen zu Hause nur angelesen hat. Wir wissen doch aus dem Leben daß etwas auswendig lernen noch lange nicht heißt, daß auch gut anwenden zu können. Natürlich ist die jetzige Praxis eine tolle Möglichkeit für Quereinsteiger, aber in dieser Form??? Mich erschreckt es sehr zu hören daß keine Schule besucht werden muß, keinerlei Nachweise über Praktika o.ä., schließlich lege ich meine Gesundheit und vielleicht sogar mein Leben in die Hand eines HPs und kann da doch wenigstens ein Mindestmaß an Prüfung und einheitlicher Ausbildung verlagen, oder? Ich glaube über die Stellung des Patienten bei der Sache macht sich kaum jemand Gedanken, es scheint doch sehr um die Pfründe zu gehen, die es zu sichern gilt. 

Desweiteren macht es für mich wenig Sinn, wenn jeder das volle Programm lernen muß und praktisch den Titel eines Arztes mit besonderen Voraussetzungen trägt (sehr wohl, SO werden HP in der Öffentlichkeit gesehen!), obwohl er nur einen Teilbereich wirklich praktizieren will und in diesem auch nur gut ist, den Rest nur auswendig lernen würde für die Prüfung. Viel besser fände ich Prüfungen nach Standards (Inhalte und Prüfung) für Teilbereiche wie Bachblüten,  Synergetik, Klangtherapie und und und. Auf dem ganzen großen Feld gibt es viel zu viele do it yourself-Praktiker und keiner-
lei Prüfungsmöglichkeiten für Hilfesuchende. Es würde ja schon helfen wenn jeder, der entsprechende Kurse oder Heilbehandlungen (jaja die nennen es nicht so wg. dem HP Gesetz *g*) anbietet zumindest eine Grundlagenprüfung absolvieren muß.

Einstiegsvoraussetzungen halte ich nicht wirklich für angebracht. Schließlich weiss doch jeder, was Schulnoten über die wirklichen Qualitäten eines Menschen aussagen und daß die Lebensumstände sich dramatisch ändern können und somit auch die Sichtweisen des Betreffenden und auch ein fauler Schüler kann später zielgerichtet viel Intelligenz und Lernwillen entwickeln. Zumindest bei den Bereichen, die nicht direkt grobstofflich medizinisch arbeiten, wären also Voraussetzungen wie Abitur o.ä. nicht sinnvoll. Sie würden im Gegenteil hochmotivierte Menschen abhalten, die nur das Pech hatten, zur Schulzeit nicht genau gewußt zu haben, daß man für bestimmte Dinge bestimmte Schulabschlüsse braucht. So geht es mir nämlich schon als Angestellte, es ist wirklich frustrierend anzusehen, daß höhere Schulbildung über jahrelange praktische Erfahrungen und gute Leistungen gestellt wird was sich auch finanziell deutlich zeigt und es keinen Weg aus diesem System gibt.

Ich möchte betonen, daß es sicherlich sehr gute HP gibt, die sich ständig weiterbilden und einem normalen Arzt in nichts nachstehen. Andererseits habe ich auch (selbst oder miterlebt) viele HP gesehen, die nicht einen Bruchteil des in sie investierten Geldes wert waren so daß man eigentlich als Patient sich mindestens genausogut selber schlaumachen und selbstbehandeln könnte. Klare Richtlinien und zumindest eine einheitliche Prüfung sollten daher standard sein will man eine gewisse Qualität erhalten. Wo ist denn sonst bitte die Unterscheidung auf die die HP so viel wert legen zu anderen, die heilen, in welcher Form auch immer??? Es kann doch auch nicht angehen daß man eine HP-Ausbildung machen muß, um energeitsch gefahrlos (rechtlich gesehen) heilen zu dürfen, oder???? Es braucht Änderungen und ein vielstufiges aber klar übersichtliches System für ALLE Formen der Heilung!

Liebe Grüße
Gabi Dixon
gabi.dixon@gmx.de

Zuerst mal: Auch ich bin gegen eine Neuregelung. Denn die momentane Regelung hat sich jahrzehntelang bewährt. Wer dies verändern möchte hat meines Erachtens andere Interessen als Qualitätsverbesserung. Und den Kollegen die auch ausbilden sei gesagt: Ich habe auch keine Schule besucht und beim ersten mal bestanden - mit nur 5 fehlern im schriftlichen .Und von anderen ausbildenden Kollegen weiß ich sehr wohl das die Durchfallquote 90 Prozent beträgt. Klar gehört auch Glück dazu. Aber ich kenne DREI Schüler die seit 3 Jahren eine Schule besuchen und 2 mal allein durchs schriftliche gefallen sind. Also mal nicht so von oben herab denen gegenüber die  keine Schule besucht haben. Ansonsten grüße ich alle Heilpraktiker-
kollegen und die die uns aus Konkurrenz-
denken gern abschaffen würden.

Kieser
Heilpraktiker
 kieser2003@aol.com

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  Wir Heilpraktiker können froh sein, dass sich der Staat (noch) nicht in den Ausbildungs-
verlauf reingehängt hat. Eigenverantwortung wird "gross-geschrieben" 
Aufgeklärte Patienten fragen Ihren HP, wo und wie lange er seine Ausbildung bzw. seine Qualifikationen gemacht hat. 
Unser Beruf erlaubt ein sehr freies Arbeiten. Nur- der Mensch fürchtet, was er am meisten ersehnt: Freiheit

Schulz
pulswelle@web.de

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